AUSGABESTELLE FÜR TAGES- UND WOCHENPATENTE

 

 

The Flyfisher's

Nebenbachweg 2

CH-5107 Schinznach

079 404 39 59

www.the-flyfishers.ch

 

 

Fischerlädeli

Ifluhstr. 4

5301 Siggenthal-Station

079 702 63 36

https://www.fischerlaedeli.com

 

 

Fischer Material GmbH

Boniswilerstr. 15

5707 Seengen

079 829 10 10

www.fischermaterial.ch

 

 

Andino Reisen GmbH

Tellistrasse 116

5000 Aarau

062 836 94 96

https://www.andino.ch/de/

 

 

 

Informationen über die Angelberechtigungen, Kursdaten

WER MUSS WAS MACHEN?

 

Da es in den Kantonen die unterschiedlichsten Fischereiberechtigungen (Tages-, Wochen-, Monate- oder Jahrespatente resp. Karten, Freiangelrecht, Jugendpatente etc.) gibt und auf den ersten Blick nicht klar ist, wer nun was machen muss, sind hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammengefasst.

 

 

 

 

 

Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen:

  1. Erwerber von Kurzzeit-Patenten (Patente die bis zu einem Monat gültig sind)
  2. Kategorie Übergangslösung (Fischende die für die Jahre 2004, 2005, 2006, 2007 oder 2008 mindestens ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von länger als einem Monat erworben haben und dies auch belegen können)
  3. Ist bereits im Besitz eines kantonalen Ausweises
  4. Hat das Schweizer Sportfischer Brevet erfolgreich bestanden

 

 

 

ERWERB EINES KURZZEIT-PATENTES:

Gemäss Vollzugshilfe Anforderungen an die Fangberechtigung sind für die Anglerpatente und –Karten, welche eine Gültigkeitsdauer von einem Monat oder weniger haben, keinen Sachkunde-Nachweis in Form eines Kurses zu erbringen. Mit dem Kauf eines Kurzzeit-Patents wird jedem Fischenden eine Sachkunde-Information abgegeben, welche die wichtigsten tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei zusammenfasst.

 

ACHTUNG: Wer keinen Sachkunde-Nachweis macht, d.h. wer sich nur mittels Broschüre über die tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei informeirt und entsprechend nur ein Kurzzeit-Patent erwerben kann, darf nur mit eingeschränkten Methoden Fischen. Ausschliesslich für Fischende die einen Kurs besucht haben, kann der Kanton für folgende Fangmethoden Ausnahmen gewähren:

  • Fischen mit Widerhaken
  • Verwenden lebender Köderfische
  • Kurzfristiges Hältern von Fischen

 

 

ACHTUNG: Einige Kantone verlangen von allen Fischenden einen Sachkunde-Nachweis (auch für den Erwerb eines Tagespatentes), es lohnt sich folglich in jedem Fall einen Kurs zu besuchen, um den gesamtschweizerischen Sachkunde-Nachweis zu erlagen. Folgender Link führt zur Liste der Kurse.

 

  

KATEGORIE ÜBERGANGSLÖSUNG

Wer für die Jahre 2004, 2005, 2006, 2007 oder 2008 mindestens ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von länger als einem Monat erworben hat, kann dieses im Sinne einer Übergangslösung für langjährige Fischende in einen Sachkunde-Nachweis umtauschen lassen.  

 

Einzelne Kantone stellen seit dem 1. Januar 2013 keine Bescheinigungen mehr für die Übergangslösungen aus. Informieren Sie sich bitte in Ihrem Kanton über den aktuellen Stand.

 

 WICHTIG: Informieren Sie sich unter dem Navigationspunkt "Kantonslösungen" wie ihr Wohnkanton die Ausgabe der Fischereiberechtigungen regelt.

 

Allerdings wird auf diesem Sachkunde-Nachweis der Vermerk „Übergangslösung“ stehen, und dies wird mittelfristig nicht in allen Kantonen anerkannt sein. Man sollte sich unbedingt beim jeweiligen Kanton, in dem man fischen will, informieren, ob diese Lösung anerkannt ist.


Für die Bestellung eines Sachkunde-Nachweises der Kategorie Übergangslösung sendet man den vollständig ausgefüllten Fragebogen zusammen mit mindestens einem Jahrespatent aus den oben aufgeführten Jahren an die Geschäftsstelle.

 

Der Ausweis wird gegen eine Gebühr von Fr. 15.- plus Versandkostenanteil von Fr. 2.- zugestellt

KANTONALER AUSWEIS

Wer bereits einen kantonalen Kurs mit Fischerprüfung absolviert hat, kann einen Sachkunde-Nachweis ohne die Bezeichnung „Übergangslösung“ beziehen.  

 

Für die Bestellung eines Sachkunde-Nachweises sendet man den vollständig ausgefüllten Fragebogen zusammen mit dem kantonalen Ausweis an die Geschäftsstelle.

 

Der Ausweis wird gegen eine Gebühr von Fr. 15.- plus Versandkostenanteil von Fr. 2.- zugestellt.

 

SCHWEIZER SPORTFISCHER BREVET

Wer das Schweizer Sportfischer Brevet vor dem 1.1. 2009 gemacht hat kann in den meisten Kantonen für die nächsten Jahre mit diesem Ausweis weiter fischen. Allerdings gibt es Kantone, die ab diesem Datum für den Bezug eines Patentes nur noch den neuen Sachkunde-Nachweis akzeptieren.  

 

Man sollte sich auch hier vorgängig über die Vorschriften im Kanton informieren. Das Sportfischer Brevet kann bei Bedarf in den Sachunde-Nachweis umgetauscht werden.  

 

Für die Bestellung eines Sachkunde-Nachweises sendet man folgenden vollständig ausgefüllten Fragebogen zusammen mit dem Schweizer Sportfischer Brevet an die Geschäftsstelle. Gegen eine Gebühr von Fr. 15.- plus Versandkosten Fr. 2.- wird der Ausweis zugestellt.

 

Sachkundenachweis beantragen (SaNa-Ausweis)

A    Sie besitzen bereits einen Ausweis (Kantonaler Ausweis, Schweizer Sportfischer-Brevet, Deutsche Sportfischerprüfung …)

 

Dieser berechtigt zum Umtausch in den Sachkundenachweis.

 

B    SaNa- Ausweis verloren (Ausweis in Kreditkartenformat)


Ein Duplikat kann jederzeit bestellt werden.

 

C    Vorgehen

 

1. Das korrekt, gut leserlich und wahrheitsgetreu ausgefüllte Antragsformular
    und im Fall A zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises einsenden an:

 

    Netzwerk Anglerausbildung
    Geschäftsstelle
    Wankdorffeldstrasse 102
    3000 Bern 22

    Mail: info(at)anglerausbildung.ch

 

2.  Bezahlen von Fr. 15.- plus Fr. 2.- Versandkostenanteil an

 

     Einzahlung für:            Raiffeisenbank am Ricken, CH-8733 Eschenbach
     Zugunsten von:           Netzwerk Anglerausbildung, Bern

                                       Wankdorffeldstrasse 102, 3000 Bern 22
     IBAN:                         CH70 8129 8000 0042 0344 7

      

Nach Eingang Ihrer Unterlagen und der Zahlung werden wir Ihnen den Ausweis zustellen.

 

Zum Antragformular (PDF)

Zum Antragformular (Word)

 

D    Alter Sportfischerbrevet-Ausweis verloren

 

Alter Ausweis des Schweizer Sportfischer Brevets (bis Herbst 2008)

 

1.   Verlust-Formular ausfüllen und an

 

      Petri-Heil, Hauptplatz 5, 8640 Rapperswil SG senden

      Tel. 055-450 50 60, Fax 055-450 50 61, 

      Mail: brevet(at)jahrundco.ch 

 

      Verlust-Formular (PDF)

 

2.   Bezahlen von Fr. 15.- plus Fr. 2.- Versandkostenanteil (Bankverbindung s. oben)

 

E     Kantonaler Ausweis verloren

 

Bitte verlangen Sie bei der kantonalen Ausgabestelle eine Bestätigung, dass Sie   berechtigt sind, einen SaNa-Ausweis zu beantragen.

 

F     Adressänderungen

 

Wegen Adress-Änderungen müssen keine neuen Ausweise ausgestellt werden. Es wird empfohlen, Adressänderung der Geschäftsstelle zu melden.

 

 

 

 

BEI FRAGEN UND ANREGUNGEN MELDEN SIE SICH BITTE HIER :

 

KONTAKT

Netzwerk Anglerausbildung

Geschäftsstelle

Wankdorffeldstrasse 102

Postfach 261
3000 Bern 22

Tel. 031 330 28 01

Fax 031 330 28 09

 

info(at)anglerausbildung.ch

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag  

 

Morgens:                    9.00 Uhr bis 11.30 Uhr 

Nachmittags:            13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

 

 

 

ZUR SANA-AUSWEISERSTELLUNG

Seit dem 1. Januar 2012 wird die Geschäftsstelle des Netzwerks Anglerausbildung neu vom Schweizerischen Kompetenzzentrum Fischerei (SKF) and der Wankdorffeldstrasse 102 in Bern betreut.

 

Von 2009 bis Ende November 2013 wurden insgesamt ca. 97’000 SaNa-Ausweise erstellt.

Es waren dies rund

  • 23'100  Ausweise auf der Basis der Übergangslösung 
  • 39'000  Ausweise auf der Basis des Schweizer Sportfischerbrevets
  • 21'000  Ausweise auf der Basis der Broschüre "Sachkunde Fischerei"
  •   1'700  Ausweise auf der Basis des Lehrmittels der IG DNF
  •   2'200  Kantonale Ausweise

Vom 1. Januar bis 30. November 2013 wurden von der Geschäftsstelle Total 8870 Ausweise ausgestellt:

  •    220  Ausweise auf der Basis der Übergangslösung 
  •  4150  Ausweise auf der Basis des Schweizer Sportfischerbrevets
  •  3300  Ausweise auf der Basis der Broschüre "Sachkunde Fischerei"
  •    520  Ausweise auf der Basis des Lehrmittels der IG DNF
  •    680  Kantonale Ausweise

 

 

 

Frau Silvia Friedli steht Ihnen mit weiteren Auskünften gerne zur Verfügung.:

Tel. 031 330 28 01

info(at)anglerausbildung.ch

 


Mit freundlichem Gruss

Philipp Sicher, SaNa-Geschäftsstelle