The Flyfisher's
Nebenbachweg 2
CH-5107 Schinznach
079 404 39 59
Fischerlädeli
Ifluhstr. 4
5301 Siggenthal-Station
079 702 63 36
https://www.fischerlaedeli.com
Fischer Material GmbH
Boniswilerstr. 15
5707 Seengen
079 829 10 10
Andino Reisen GmbH
Tellistrasse 116
5000 Aarau
062 836 94 96
Da es in den Kantonen die unterschiedlichsten Fischereiberechtigungen (Tages-, Wochen-, Monate- oder Jahrespatente resp. Karten, Freiangelrecht, Jugendpatente etc.) gibt und auf den ersten Blick nicht klar ist, wer nun was machen muss, sind hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammengefasst.
Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen:
ERWERB EINES KURZZEIT-PATENTES:Gemäss Vollzugshilfe Anforderungen an die Fangberechtigung sind für die Anglerpatente und –Karten, welche eine Gültigkeitsdauer von einem Monat oder weniger haben, keinen Sachkunde-Nachweis in Form eines Kurses zu erbringen. Mit dem Kauf eines Kurzzeit-Patents wird jedem Fischenden eine Sachkunde-Information abgegeben, welche die wichtigsten tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei zusammenfasst.
ACHTUNG: Wer keinen Sachkunde-Nachweis macht, d.h. wer sich nur mittels Broschüre über die tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei informeirt und entsprechend nur ein Kurzzeit-Patent erwerben kann, darf nur mit eingeschränkten Methoden Fischen. Ausschliesslich für Fischende die einen Kurs besucht haben, kann der Kanton für folgende Fangmethoden Ausnahmen gewähren:
ACHTUNG: Einige Kantone verlangen von allen Fischenden einen Sachkunde-Nachweis (auch für den Erwerb eines Tagespatentes), es lohnt sich folglich in jedem Fall einen Kurs zu besuchen, um den gesamtschweizerischen Sachkunde-Nachweis zu erlagen. Folgender Link führt zur Liste der Kurse. |
|
Wer für die Jahre 2004, 2005, 2006, 2007 oder 2008 mindestens ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von länger als einem Monat erworben hat, kann dieses im Sinne einer Übergangslösung für langjährige Fischende in einen Sachkunde-Nachweis umtauschen lassen.
Einzelne Kantone stellen seit dem 1. Januar 2013 keine Bescheinigungen mehr für die Übergangslösungen aus. Informieren Sie sich bitte in Ihrem Kanton über den aktuellen Stand.
WICHTIG: Informieren Sie sich unter dem Navigationspunkt "Kantonslösungen" wie ihr Wohnkanton die Ausgabe der Fischereiberechtigungen regelt.
Allerdings wird auf diesem Sachkunde-Nachweis der Vermerk „Übergangslösung“ stehen, und dies wird mittelfristig nicht in allen Kantonen anerkannt sein. Man sollte sich unbedingt beim jeweiligen Kanton, in dem man fischen will, informieren, ob diese Lösung anerkannt ist.
Der Ausweis wird gegen eine Gebühr von Fr. 15.- plus Versandkostenanteil von Fr. 2.- zugestellt
Wer bereits einen kantonalen Kurs mit Fischerprüfung absolviert hat, kann einen Sachkunde-Nachweis ohne die Bezeichnung „Übergangslösung“ beziehen.
Der Ausweis wird gegen eine Gebühr von Fr. 15.- plus Versandkostenanteil von Fr. 2.- zugestellt.
Wer das Schweizer Sportfischer Brevet vor dem 1.1. 2009 gemacht hat kann in den meisten Kantonen für die nächsten Jahre mit diesem Ausweis weiter fischen. Allerdings gibt es Kantone, die ab diesem Datum für den Bezug eines Patentes nur noch den neuen Sachkunde-Nachweis akzeptieren.
Man sollte sich auch hier vorgängig über die Vorschriften im Kanton informieren. Das Sportfischer Brevet kann bei Bedarf in den Sachunde-Nachweis umgetauscht werden.
Für die Bestellung eines Sachkunde-Nachweises sendet man folgenden vollständig ausgefüllten Fragebogen zusammen mit dem Schweizer Sportfischer Brevet an die Geschäftsstelle. Gegen eine Gebühr von Fr. 15.- plus Versandkosten Fr. 2.- wird der Ausweis zugestellt.
A Sie besitzen bereits einen Ausweis (Kantonaler Ausweis, Schweizer Sportfischer-Brevet, Deutsche Sportfischerprüfung …)
Dieser berechtigt zum Umtausch in den Sachkundenachweis.
B SaNa- Ausweis verloren (Ausweis in Kreditkartenformat)
Ein Duplikat kann jederzeit bestellt werden.
C Vorgehen
1. Das korrekt, gut leserlich und wahrheitsgetreu ausgefüllte Antragsformular
und im Fall A zusammen mit einer Kopie Ihres
Ausweises einsenden an:
Netzwerk Anglerausbildung
Geschäftsstelle
Wankdorffeldstrasse 102
3000 Bern 22
Mail: info(at)anglerausbildung.ch
2. Bezahlen von Fr. 15.- plus Fr. 2.- Versandkostenanteil an
Einzahlung für: Raiffeisenbank am Ricken, CH-8733 Eschenbach
Zugunsten von: Netzwerk Anglerausbildung, Bern
Wankdorffeldstrasse 102, 3000 Bern 22
IBAN: CH70 8129 8000 0042 0344 7
Nach Eingang Ihrer Unterlagen und der Zahlung werden wir Ihnen den Ausweis zustellen.
D Alter Sportfischerbrevet-Ausweis verloren
Alter Ausweis des Schweizer Sportfischer Brevets (bis Herbst 2008)
1. Verlust-Formular ausfüllen und an
Petri-Heil, Hauptplatz 5, 8640 Rapperswil SG senden
Tel. 055-450 50 60, Fax 055-450 50 61,
Mail: brevet(at)jahrundco.ch
2. Bezahlen von Fr. 15.- plus Fr. 2.- Versandkostenanteil (Bankverbindung s. oben)
E Kantonaler Ausweis verloren
Bitte verlangen Sie bei der kantonalen Ausgabestelle eine Bestätigung, dass Sie berechtigt sind, einen SaNa-Ausweis zu beantragen.
F Adressänderungen
Wegen Adress-Änderungen müssen keine neuen Ausweise ausgestellt werden. Es wird empfohlen, Adressänderung der Geschäftsstelle zu melden.
BEI FRAGEN UND ANREGUNGEN MELDEN SIE SICH BITTE HIER :
Netzwerk Anglerausbildung
Geschäftsstelle
Wankdorffeldstrasse 102
Postfach 261
3000 Bern 22
Tel. 031 330 28 01
Fax 031 330 28 09
Montag bis Freitag
Morgens: 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Nachmittags: 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Seit dem 1. Januar 2012 wird die Geschäftsstelle des Netzwerks Anglerausbildung neu vom Schweizerischen Kompetenzzentrum Fischerei (SKF) and der Wankdorffeldstrasse 102 in Bern betreut.
Von 2009 bis Ende November 2013 wurden insgesamt ca. 97’000 SaNa-Ausweise erstellt.
Es waren dies rund
Vom 1. Januar bis 30. November 2013 wurden von der Geschäftsstelle Total 8870 Ausweise ausgestellt:
Frau Silvia Friedli steht Ihnen mit weiteren Auskünften gerne zur Verfügung.:
Tel. 031 330 28 01
Philipp Sicher, SaNa-Geschäftsstelle